Die Abschaffung der Folter

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Wie anderwärts wandte man auch im Wallis in alten Zeiten die Folter an, um von den Angeklagten das gewünschte Geständnis zu erpressen. Der Grosse Stockalper war aber schon längst zur Einsicht gekommen, dass die Folter ein gar unrichtiges Mittel sei, die Wahrheit zu erfahren. Denn viele gestanden in den fürchterlichen Qualen allerlei, was sie sicher nie getan hatten, nur um den weiteren Schmerzen zu entgehen. Aber wie das Volk hievon überzeugen. Endlich fand er folgenden Ausweg:

Eines Tages klagte Stockalper seinen Knecht an, er habe ihm einen Sattel gestohlen. Der Angeklagte wurde sofort eingezogen und vor den Kastlan geführt, leugnete aber hartnäckig die ihm zur Last gelegte Tat. Der Kastlan liess ihn daher auf die "Gichti" (Folterbank) bringen und begann mit der Marter. Bald gestand nun der Knecht, er habe wirklich den Sattel gestohlen. In diesem Augenblick brachte Stockalper den Sattel herbei, den er selbst verborgen hatte, und mit ernsten Worten wies er an diesem Beispiele den Richtern die Nichtigkeit der Geständnisse nach, die auf der Folter gemacht werden. Und so wurde denn die Folter abgeschafft.

BRIG

Quelle: Walliser Sagen, gesammelt und herausgegeben von Josef Guntern, Olten 1963, © Erbengemeinschaft Josef Guntern.

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch

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