Dichter nennen unser Land etwa «St. Fridolinsland», und jedenfalls sind wir das Land der Fridoline, trägt doch von sämtlichen Glarner Bürgern fast der achte Teil den Namen des Landespatrons. Welch hohe Achtung ihm von unsern Vorfahren, und zwar auch von den Reformierten, entgegengebracht wurde, das mag ein Vorfall aus dem glarnerischen Rat, der um 1750 passiert ist, beweisen.
Ein Werdenberger, Knopfmacher Adrian, der sich allerlei Ungezogenheiten gegen die Glarner erlaubt hatte, stand vor dem Rat, um verurteilt zu werden. «Zu allem Übel aber kommt noch», so heisst es im Bericht, «neuestens eine weitere Klage, dass er solle gesagt haben, der Sankt Fridolin sey ein Hexenmeister gsin und verbrannt worden. Er wird darüber verhört, läugnet alles, wird eidlich überwiesen und abgeurteilt: dass er lebenslang auf die Galeeren versant werde. Er ist mit zwölf Stimmen, worunter zwei evangelische waren, dazu verurteilt worden, zwölf Stimmen wollten ihn in die mittleste Gefangenschaft legen und aus dem Land verweisen. Am Ende des Raths liess man ihn noch visitieren, und es zeigte sich, dass er nur ein Aug hatte, an einer Hand und an einem Fuss schadhaft war, so dass das Urtheil eingestellt wurde und er in mittelster Gefangenschaft aufbehalten wird bis zum nächsten Rath. Allda wird wiederum reflectieret und mit 24 gegen 15 Stimmen das Urtheil abgeändert: dass er also nun aussert Landes versandt, proclamiert, bandisiert für hundert und ein Jahr aus unserm Land und aus Werdenberg, Uznach und Gaster, und ist auch so vollzogen worden.»
Nur seine körperlichen Gebrechen haben den Spötter vor lebenslänglicher Galeerenstrafe bewahrt, für ein volles Jahrhundert aber, d.h. seiner Lebtag, musste er seine Heimat als Verbannter meiden!
Quelle: K. Freuler, H. Thürer, Glarner Sagen, Glarus 1953
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch