Ein Gottesurteil

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Jahr 1609. Einer namens Abraham, der noch ganz jung von den schwarzen Reitern zurückgelassen und hier als Findling aufgewachsen war erschlug in den Wässermatten einen Knaben mit der Hacke und verschwand für eine Weile. Die Leiche wurde auf Befehl des Obervogts zu Münchenstein unter die Dorflinde gelegt und musste «von Jedermann berührt werden, ob etwa der Todte ein Zeichen gebe. Es zeigte sich

nichts.» Als dann aber, «aus Trieb des Gewissens», der Täter wieder zurückkam und verhört wurde, fing die Nase des Toten alsbald an zu «schweissen» (bluten) und er gestand nicht nur diesen Mord, sondern auch noch zwei andere. Er wurde zum Rad verurteilt.

Muttenz

Quelle: P. Suter/E. Strübin, Baselbieter Sagen. Quellen und Forschungen zur Geschichte und Landeskunde des Kantons Basel, Band 14. Liestal 1976

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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