Bei Wolhusen standen vor alten Zeiten zwei Burgen. Unweit von der einen ackerte ernst ein Bauer mit zwei sehr schönen Ochsen das Feld um. Da kam der Zwingherr dazu, betrachtete die Tiere wohlgefällig und befahl, sie ihm auf der Stelle zu schenken. Nur noch die Furche möchte er zu Ende bringen und sobald sie umgelegt, wolle er ausspannen, sprach in bittendem Tone der Landmann. Und er durfte zufahren, und fuhr eine tiefe, tiefe Furche um. Jetzt tat er, als sollten die Ochsen losgemacht werden, aber schau da, wie flink er schon das Sech ausgehoben, den Zwingherrn erschlagen, in die tiefe Furche vergraben und wieder mit Erde zugedeckt hat. Dann pflügte er fort, als ob weiter gar nichts geschehen wäre.
„In der Gerechtigkeit" heisst ein Stück Land zwischen Wauwil und Ettiswil. Hier soll zwischen einem pflügenden Bäuerlein und dem Schlossherrn von Castelen ein Auftritt erfolgt sein wie zu Wolhusen, mit dem Zusatze, dass in der Handlung auch das Fingerabschlagen, wie in der obwaldischen Melchthalsage, vorkommt.
Drittens will diese Geschichte, gerade wie in Wolhusen, sich ereignet haben zu Waldsberg bei Luthern.
Endlich eignet sich Roggliswil für den Totenacker im Ölfeld die Begebenheit zu; der Vogt in Wikon begehrt von einem Bauer durch seinen Bedienten das Paar Ochsen; der Bauer sagt, der Herr möge selbst kommen sie zu holen. Das Weitere wie zu Wolhusen.
Quelle: Alois Lütolf, Sagen, Bräuche, Legenden aus den fünf Orten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, Luzern 1865. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch.