Geisterschlachten

Land: Schweiz
Region: Baar
Kategorie: Sage

a) Anno 1531 sah man in der Gegend von Uri und Schwyz am Himmel zwei Armeen gegen einander streiten und auf dem See nahm man ganze Schiffe voll unbekannter Kriegsleute mit den Bannern der fünf Orte wahr und dann verschwanden sie. In Unterwalden sah man viel Kriegsvolk mit Landesbanner gegen den Brünig hinziehen.

 

b) Während den drei Jahren 1798—1800 war das stille, entlegene Muotathal wiederholt der Schauplatz blutiger Kriegsgräuel.

Schon ein halbes Jahr vor dem Beginn dieser Ereignisse hörte man dort öfters anhaltenden Kanonendonner, ohne zu wissen wo, doch ganz in der Nähe. Während der Nacht wurden hin und wieder zahlreiche Wachtfeuer gesehen. Bisweilen gab sich fürchterliches Geheul, wie von schmerzhaft leidenden Menschen kund.

 

c) Wo die Krieger des Wildenburgers ob Baar gegen die vereinte Mannschaft des Grafen von Toggenburg und des Freiherrn von Wädenswil am roten Bache blutig gestritten haben und grossenteils umgekommen sind, sah man lang hernach „vil gespenster in Ross und Küohgestalt schreiend!"

 

Quelle: Alois Lütolf, Sagen, Bräuche, Legenden aus den fünf Orten Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug, Luzern 1865. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung, www.maerchenstiftung.ch.

Diese Website nutzt Cookies und andere Technologien, um unser Angebot für Sie laufend zu verbessern und unsere Inhalte auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Sie können jederzeit einstellen, welche Cookies Sie zulassen wollen. Durch das Schliessen dieser Anzeige werden Cookies aktiviert. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Einstellungen

Diese Cookies benötigen wir zwingend, damit die Seite korrekt funktioniert.

Diese Cookies  erhöhen das Nutzererlebnis. Beispielsweise indem getätige Spracheinstellungen gespeichert werden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Das können unter Anderem folgende Cookies sein:
_ga (Google Analytics)
_ga_JW67SKFLRG (Google Analytics)
NID (Google Maps)