In der ganzen Umgegend von Eckwyl war noch in diesen letzten Jahren ein Weib geflohen und gemieden, weil sie für eine Hasenfrau gehalten wurde. Diesen Glauben zu rechtfertigen, erzählt man sich ein ganzes Schock abenteuerlicher Geschichten, wie hier ein paar aus den Dreissiger Jahren folgen.
An einem Sonntagnachmittag hatte sich das Militär der Sektion Mäggenwil auf dem Eckwyler Exerzierplatze einzufinden. Es stellte sich ganz in der Nähe jenes Hauses auf, welches Hannele bewohnte, und bei der es heute, da es ein sehr harter und rauher Novembertag war, an neugierigen Besuchen nicht fehlte, die da aus dem Fenster zuschauen wollten. Eben fieng die Waffenübung an, als im Zimmer plötzlich ein Hase den Leuten durch die Füsse fuhr und ohne dass er sich erwischen liess, endlich zum offenen Fenster hinaus sprang. Unter Lärmen und Lachen setzte man ihm nach. Draussen war aber indes der gleiche Tumult auch unter den Soldaten entstanden, denn schon kam der Hase auf sie angerannt und hatte sie umsprungen, während sie einzeln aus dem Gliede liefen und nach ihm warfen. Endlich verschwand der Hase ins Dorf hinein. Erst als er allen wieder aus dem Gesichte war, bemerkte man, dass die Hannele diese ganze Zeit über weder in noch ausser ihrem Hause von irgendjemand gesehen worden war.
Ein andermal hob sie ein Stück Tuch von der Strasse auf, von dem sie wohl wusste, dass es dem Eckwyler-Schneider gehöre, gab es ihm aber nie zurück. Der Schneider lachte nur darüber und fieng an, sie zu bannen. Als es die Alte verspürte, blieb auch sie nicht müssig und begann ihn ebenfalls zu treiben. Allein diesmal war sie die Schwächere und verlor; sie konnte sich nur noch durch Schweinefett vom Tode retten.
Nun sind's fünf Jahre (1837), dass sie durch das Dorf Düblikon gieng und ihr dort die Kinder ihren Spitznamen Hannele nachriefen. Einem davon gab sie eine solche Ohrfeige, dass es erlahmte und sterben musste, nachdem selbst die Kapuziner ihre Besegnungen umsonst versucht hatten.
Ihre uneheliche Tochter vermag es so wenig als andere Leute bei ihr auszuhalten. Sie hat sich schon oft von ihr entfernt und bei fremden und ferne wohnenden Leuten sich verdungen. Sie mag dies aber noch so heimlich anstellen, sie bleibt dennoch in der Alten Gewalt und muss nach dem zweiten Tage schon ihr wieder zulaufen.
Wenn sie betteln geht und ein Weib schlägt ihr was ab, so klopft sie dasselbe nur auf die linke Schulter, und dann setzt es unfehlbar einen geschwollenen Kopf oder ein sonstiges Uebel. Deswegen schliesst auch Jung und Alt die Hausthüre, sobald man sie des Weges kommen sieht.
E. L. Rochholz, Schweizer Sagen aus dem Aargau, Band 2, Aarau 1856
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.