Großbauer hieß im Dorfe Dottikon ein überaus reicher Bauer, der seinen Hof auf dem sogenannten Hübel hatte, ein schönes Wohnhaus mit mehrfachen Scheunen und in einem herrlichen Gelände gelegen, dessen Ende man nicht einmal vom Hübel aus über blicken konnte.
Sein Reichthum an Ochsen und Pferden war weit und breit im Munde der Leute, nicht minder aber auch seine Unbarmherzigkeit, mit der er die Armen durch Hunde von seinem Hofe weghetzen ließ und die Äckerlein der minder begüterten Nachbarn nach und nach in seine Gutsgrenzen hereinzog.
Zur Strafe hierfür kam endlich eine schwere Heimsuchung über ihn. Aus dem zunächst am Hügel hinziehenden tief eingeschnittenen Tobel stieg ein böser Geist herauf und raffte in den Stallungen des Reichen alles Vieh mit einem Male hin. Der Bauer kaufte sich anderes, er riß die Stallungen nieder und führte sie an andern Punkten auf, immer erlitt er das gleiche Schicksal. Zornig über dieses Strafgericht floh er mit den Seinigen endlich ganz aus der Gegend und ist nachher nie wieder gesehen worden.
Die Leute in Dottikon haben das dem Bauern gefallene Vieh in den Tobel hinabgeworfen, derselbe heißt deswegen noch der Viehseuchetobel; die Plage des bösen Geistes aber haben sie in den Kopf eines frisch geschlachteten Ochsen hineingebannt. Dieser Ochsenschädel wird noch hergezeigt in einem hölzernen Gehäuse, das ein dortiger Bauer am Firstbalken seiner Scheune befestigt hat. Nach einer alten Satzung und zugleich um die Leute im Dorfe nicht in Angst zu setzen, dürfen diese Knochen nicht herunter genommen werden.
(Seminarist J. Stutz.)
Sage aus Dottikon
Band 3.1, Quelle: Ernst L. Rochholz, Naturmythen, Neue Schweizer Sagen, Leipzig 1962, S. 78 - 79
Notiz: Ausschnitt aus Ausführungen die die Schweiz betreffen:
Bockkopf, Rosskopf, Grossfüllen sind Häusernahmen in der Stadt Zürich. O. Sutermeister, Schweizer Haussprüche 1860,8.
Auf welchem Umwege Haupt und Hörner des an der Reuss erlegten sagenhaften Uristiers zum Wappen und zu den Harsthörnern des Urnerlandes gemacht worden sind, dies ist nachgewesen in der Aargau Sag. 2, S. 16. Man wird nun mit Grund annehmen dürfen, dass die mancherlei Tierhäupter und Hörner, welche als Raritäten noch hie und da in Torbogen, Kirchen und Rathäusern hergezeigt werden, Überbleibsel sind älterer, an den gleichen Orten einst aufbewahrten gewesenen Scheuchbilder.
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.