Schon öfters war dem alten Bifang-Chaspi im Berggut Büel zu Bürglen, wenn er abends sein Vieh hirtete, eine arme Seele erschienen und hatte ihn bei seinen Stallarbeiten unterstützt. Endlich fragte er den Ortspfarrer um Rat. Der gelehrte und fromme Geistliche unterrichtete ihn, er solle eine brennende, geweihte Kerze mitnehmen, den Geist anreden, aber vor allem das erste und letzte Wort sich vorbehalten, solle ihn fragen, wie ihm zu helfen sei, dann aber gegen jedermann unverbrüchliches Stillschweigen beobachten; er dürfe niemand verraten, wer der Geist gewesen noch was ihm gefehlt habe. »Dann«, so fügte der Ratgeber hinzu, »wird euch der Geist die Hand geben wollen; ihr dürft sie aber unter keinen Umständen ergreifen, sondern sollt ihm ein mit einem Tüchlein umwickeltes Holzscheitchen hinhalten.« Nach diesen Ratschlägen handelte der Bifang-Chaspi und erlöste wirklich die arme Seele. Nie verriet er, wer es gewesen, noch was sie im Leben verbrochen, noch was sie verlangte. Aber seit jenem Abend ass er kein grünes Obst mehr. Im Holzscheitchen, das er dem Geist statt der Hand dargereicht, waren nachher alle fünf Finger eingebrannt, das Tüchlein aber war verkohlt (19. Jahrhundert).
Katharina Gisler-Müller und a.
Nach anderer Erzählart musste Kaspar dem Geiste versprechen, nicht Hirt, nicht Wirt und Richter zu werden und keine schwarzen Kirschen zu essen; der Geist aber stellte dem Kaspar einen goldenen Stuhl im Himmel in Aussicht.
Jos. M. Herger, Spiringen
Quelle: Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.