Gespenst misshandelt Kinder

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Aus einem Hause zu Flüelen gingen Vater und Mutter auf den Tanzboden, ohne vorher das kleine Kind zu b'segnen, das sie mutterseelenallein in der Wiege zurückliessen. Als am Abend die drei Ratsherren von Bauen, Flüelen und Sisikon aus dem Rate kamen und durch das Flüelerdorf hinabmarschierten, hörten sie aus einem Gädemli in der Nähe jenes Hauses ein jämmerliches Kindergeschrei. Sie schauten hinein und sahen da ein Wäuti – viele meinen, es sei das Toggeli gewesen –, das ein Kind abscheulich traktierte; es sass ihm auf die Brust, drückte und quälte es auf jede Weise. Der Flüeler Ratsherr erkannte das Kleine als sein Patenkind und entriss es dem Gespenst. Dieses warf ihm einen bösen Blick zu und kreischte: »Wenn nit d'r Getti wärisch, so tät di z'Huddlä-n- und z'Strämpä v'rzehrä!« Die Ratsherren nahmen das arme Geschöpfchen mit, holten auch die nachlässigen gewissenlosen Eltern aus dem Wirtshaus und gaben ihnen einen wohlverdienten, scharfen Verweis.

Kath. Arnold-Muheim, 90 J. alt, u.a.

»Jä, seelig Bigäbäheitä het's de scho meh g'gä, dass-nä-n-äs 'Kind uss der Wiëgä 'zerrt und innä Schrotä-n-üsägriëhrt het, und ds Chind het g'schlafä und het nytt g'merkt,« wird mir von mehreren ältern Jahrgängen versichert.

Quelle: Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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