Bestrafte Untreue

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

Im März 1808 kam Josef Anton Fruonz von Sarnen als Pfarrhelfer nach Spiringen. Hier wie überall, wo er gewirkt, erregten seine Segnungen und Gebetserhörungen viel Aufsehen und veranlassten einen grossen Volkszulauf. Von der bischöflichen Kurie in Konstanz wurde er deshalb mehrmals zur Verantwortung gezogen und in Schranken gewiesen. Trotzdem ihm gar nichts Unrechtes nachgewiesen werden konnte, wurde doch seine Stellung erschüttert, und seine Wiederwahl an der Martinigemeinde war gefährdet.

Da wandte er sich, wie die Sage meldet, an jene zwei Ratsherren der Gemeinde, die seine eifrigsten Gegner waren, von denen der eine im Oberdorf, der andere zu Küpfen soll gewohnt haben. Deren jeder hatte ein taubstummes Kind. Fruonz versprach ihnen, Heilung der Kinder zu erbeten, wofür sie sich verpflichteten, an der Gemeindeversammlung für seine Wiederwahl zu sprechen. Der eine der beiden Väter aber hatte in seinem Herzen die Absicht, sein Versprechen nicht zu halten. Als am Martinstag die beiden Ratsherren nach Schluss der Gemeindeversammlung, die jeweilen unmittelbar nach dem Vormittagsgottesdienst stattfindet, nach Hause kamen, war das Kind des einen, der sein Wort gehalten, gesund und heil und konnte sprechen, dem Wortbrüchigen aber wurde von den Seinen die traurige Kunde zuteil, dass sein taubstummes Kind wohl angefangen habe zu reden, während es in der Kirche zur heiligen Wandlung läutete, aber bald wieder in den alten Zustand zurückgefallen sei.

Tatsächlich wurde Fruonz zu Spiringen nicht wieder gewählt und kam damals als Pfarrhelfer nach Seelisberg.

Joh. Jos. Arnold, des Rats, 35 Jahre alt

Quelle: Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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