Die brennende Frau auf dem Brücklein

Land: Schweiz
Region: Zürich Stadt
Kategorie: Sage

Die brennende Frau auf dem Brücklein

Zu Zürich starb im Jahre 1404 Tuchscherer Brennwalds Frau. Kurz darauf wurde sie von ein Frau Lanzenrein und ihrer Tochter im Ehgraben und auf dem Brücklein gesehen, wie sie dort als brennende Gestalt wandelte. Von dieser Begegnung erzählten sie ihren Bekannten, worauf der Helfer am Grossmünster und Herr Jakob Stupli zwei Nächte auf die arme Seele warteten, um sie zu bannen oder ihr zu helfen.

Die beiden konnten aber nichts ausrichten, denn die Büsserin hatte der Familie Lanzenrein zu ihren Lebzeiten nie etwas „unbeschissen“ zukommen lassen. Die Betrogenen hatten der betrügerischen Tuchschererin im Leben nicht verziehen und taten es auch nach dem Tode nicht, obschon die arme Seele die beiden Männer hinschickte, um für ihre Sünden Vergebung zu erlangen. Weil sie keine Abbitte leisten könne, müsse sie brennend wandeln, bekannte sie selber dem Geistlichen.

Quelle: K. W. Glaettli, Zürcher Sagen 1970, Stadt Zürich und Zürichsee
Nach Richtebuch 1404, Staats Archiv Zürich, ins Neuhochdeutsche übertragen und umstilisiert.

 

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

Diese Website nutzt Cookies und andere Technologien, um unser Angebot für Sie laufend zu verbessern und unsere Inhalte auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen. Sie können jederzeit einstellen, welche Cookies Sie zulassen wollen. Durch das Schliessen dieser Anzeige werden Cookies aktiviert. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Einstellungen

Diese Cookies benötigen wir zwingend, damit die Seite korrekt funktioniert.

Diese Cookies  erhöhen das Nutzererlebnis. Beispielsweise indem getätige Spracheinstellungen gespeichert werden. Wenn Sie diese Cookies nicht zulassen, funktionieren einige dieser Dienste möglicherweise nicht einwandfrei.

Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Das können unter Anderem folgende Cookies sein:
_ga (Google Analytics)
_ga_JW67SKFLRG (Google Analytics)
NID (Google Maps)