Der Vertrag mit den Mücken

Land: Schweiz
Kategorie: Schwank

Vor ungefähr 200 Jahren richtete eine besondere Art geflügeltes Ungeziefer, kurzweg »Muggen« bezeichnet, im Schanvigger-Tale an dem reifenden Korne grossen Schaden an, so dass das Meiste davon vor der Ernte wie Gras gemäht werden musste, da das Ungeziefer die schönen Ähren von den Halmen weggepflückt hatte, Diese dann abfielen, und am Boden verdarben.

Da wurde bei der nächsten Landsgemeinde hin und her beraten, was dagegen zu machen sei, bis dem wohlweisen Herrn Landammann ein glücklicher Gedanke kam, und er bei der Gemeinde zu Rate gab, gegen diese »Muggen« einen Prozess anzuheben. »Richtig! das ist das Beste,« war die allgemeine Ansicht. Auf dies hin gab man den »Muggen« einen Beistand, der vor Gericht sie verteidigte.

Der Prozess fiel aber zu Ungunsten der »Muggen« aus, und laut Richter­spruch wurden Diese auf die andere Seite des Tales auf Pradner oder Tschiertscher Bodenrechte in ein Wäldchen verbannt, das von da an das Muggen-Äuli genannt wurde. Und so lange kein Baum aus diesem »Muggen­Äuli« geschlagen würde, seien sie dorthin verbannt. Geschehe das aber, so hätten die »Muggen« »Fug und Recht«, alle Jahre wieder zu kommen. -

Da geschah es nun, dass vor wenig Jahren zwei Bauern in diesem »Muggen-Äuli« eine Erle fällten: - und schon im folgenden Sommer waren die »Muggen« wieder da, und trieben ihren Unfug, wie ehemals ihre Alt-vordern.

Quelle: Volksthümliches aus Graubünden, D. Jecklin, vollständige Neuauflage, Berlin 2014

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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