Bei Benedikt Plöuwensteins Pinte, Haus Nr. 16, kehrten Ende des 16. Jahrhunderts, wie eh und je zuvor, bis zu später Stunde durchreisende Kaufleute mit Wagen und Eseln zu. Sie verpflegten sich mit einem Teller Suppe, einem Stück Brot und einer halben oder ganzen Mass Wein. Kurz nach Lichterlöschen machte eines Nachts die Wirtin ihren Gemahl auf ein unheimliches Geräusch auf der Kellerstiege aufmerksam. Es war ein Gerumpel hörbar. Selbst die im Hause schlafenden Gäste hörten das und öffneten die knarrenden Kammertüren. Der Wirt beschwichtigte seine Gattin, es seien die nächtlichen Geister von den Mahrgruben, welche niemand etwas Böses antäten. Die Türen schlossen sich wieder, doch das Gerumpel ging weiter. Am frühen Morgen war der Wirt der erste, der in den Hausflur hinunterging. Angelweit stand die Haustüre offen. Mit einem Kerzenlicht stieg er die Kellertreppe hinunter. Sofort bemerkte er, dass ein Fass Wein von 300 Mass Inhalt verschwunden war. Die Ehefrau überhäufte ihn mit Vorwürfen, weil er den Mut nicht gefunden, während dem gut vernehmbaren Diebstahl mit einigen Gästen in das Erdgeschoss hinunterzugehen; es wären doch gemeine Weinschelme und nicht die Geister von den Mahrgruben am Werk gewesen. In einem regelrechten Hausstreit widersprach ihr der Gatte, denn er liess sich von seiner Meinung nicht abbringen, dass es die Geister von den Mahrgruben gewesen seien. Nach acht Tagen fand man das leere Weinfass wirklich in den Mahrgruben.
Quelle: P. Keckeis, M. Kully, Sagen der Schweiz. Solothurn, Zürich 1987. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch