Zwischen den Gemeinden Kappel und Wangen gab es einmal schlimme Händel wegen der Waldgrenze im Born. Die Kappeler brachten vor den Untervogt, die Wangner hätten bei der dicken Buche den Markstein versetzt, und bewiesen ihre Sache mit einem Bannbrief. Der Streit kam dem Untervogt ganz ungelegen, denn seine Frau stammte aus Wangen, also hatte er dort seine nächste Verwandtschaft. Die Untervögtin stibitzte insgeheim den Bannbrief und brachte ihn ihrem Vater nach Wangen. Dieser verbrannte ihn sogleich. Darauf zogen die Kappeler vor Gericht den Kürzeren.
Weil es aber eine Gerechtigkeit gibt, musste die böse Frau dafür büssen. Nach ihrem Tode konnten die Männer den Sarg nicht vom Boden aufheben, er stand da wie angewurzelt. Man musste einen Pater rufen aus dem Oltner Kloster, damit er den Bann breche. Der verlangte vier andere Totenbaumträger, einen Bäcker, einen Metzger, einen Müller und einen Wirt. Er betete lange und besegnete, dann rief er aus
Eins zwei drei,
Vier Schelme träge der füift untere Stei.
Als die jedoch den Sarg an den Seilen hinunterlassen wollten, sprang der Deckel auf, und die Tote im roten Kleid flog durch die Luft wie ein feuriger Schein. Von da an geisterte sie bei der dicken Buche im Born, alt und hässlich, mit einem Moosschopf anstatt eines Häubchens, darum redet man noch heute in Kappel vom Mieschfraueli.
Quelle: P. Keckeis, M. Kully, Sagen der Schweiz. Solothurn, Zürich 1987. Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch