Es war ein alter Brauch in Menziswil: Am Samstagabend wurde in der Kapelle an der Tafersstrasse eine geweihte Kerze angezündet. Diese Aufgabe fiel dem jeweiligen Eigentümer des Hofes zu, auf dessen Grund das Bethäuschen stand. Der Bauer selber musste in eigener Person die Kerze hintragen und anzünden, oder war er verhindert, taten es sein Sohn oder die Bäuerin. Ein Besitzer fand diesen Gang lästig und schickte seine Dienstmagd an seiner Stelle, um die übliche Kerze anzuzünden. Diese kehrte aber nicht zurück. Da ging ihr Herr und wollte nach dem Verbleib des Mädchens Umschau halten. Er fand die Gesuchte in der Kapelle ohnmächtig am Boden liegen. Die Kerze hielt sie noch in der Hand. Der Meister nahm diese aus der Hand der Besinnungslosen und zündete sie vor dem Altarbild an. Sogleich konnte die Magd wieder die Augen aufschlagen und aufstehen. Auf die Frage, was ihr zugestossen sei, gab sie dann dem Bauer zur Antwort, sie sei sogleich beim Betreten des Kapellchens von einer unsichtbaren Gewalt zu Boden geworfen worden und dort wie von Sinnen liegen geblieben. Der Meister liess sonntags darauf einen Kapuziner holen und den Ort aussegnen. Der Pater kam und segnete das Kapellchen und den Platz darum herum. Aber zudem schärfte er dem Besitzer streng die Pflicht ein, immer persönlich die gelobte Samstagskerze anzuzünden. Solange der Bauer das Gelöbnis treu innehalte, werde gewiss nichts Böses mehr vorkommen.
Quelle: Pater Nikolaus Bongard, Sensler Sagen, Freiburg 1992.
Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.