D Fenner-Trina

Land: Schweiz
Region: Visp
Kategorie: Sage

Die ältern Leute des Dorfes erinnern sich noch an die gut an die Fenner-Trina (Maria Katharina Kreszentia Barbara Aufdenblatten, 1816-1891). Sie wohnte im obern Stockwerk des Schallbetter-Hauses, das 1908 abgetragen wurde, und hatte oft mit der Geisterwelt zu kämpfen. In ihren besten Jahren hätte sie genügend Freier gehabt, aber sie liess den Verstand mehr walten als das Herz und blieb ledig.

Sie war eine wohltätige, gute Person und erhielt in ihrer Wohnung bald Besuch von Geistern. Oft kamen so viele, dass sie in der Stube für sich kaum mehr Platz hatte. Zuerst kamen einige Musikanten die mit verschiedenen Instrumenten, wie Geige, Kornett und anderen, eine rassige Musik aufführten. Dann folgte eine Anzahl tanzlustiger Leute, und die begannen da wirklich zu tanzen. Selbst die gute Trina, die selbst keine besondere Freundin von Tanz und Tanzmusik war, musste dann und wann gegen ihren Willen mittanzen.

Um zwölf Uhr in der Nacht räumte die Gesellschaft auf, nur der Tanzmeister blieb zurück und wollte der Trina ihre Wohnung streitig machen. Da irrte er sich aber gründlich: Sie ergriff einen tüchtigen Stock und setzte dem Geist so jämmerlich zu, dass er das Weite suchte.

Ortsansässige wagten es natürlich nicht, die Trina zu besuchen, weil sie die Geister fürchteten. Auch soll einst ein fremder Ziegenhirt bei der Trina für einige Tage "in Pension" gewesen sein. Er wusste nichts von diesen Ereignissen und setzte sich nichts ahnend mit der Trina zum Abendbrot an den Tisch. Zu seinem grossen Schrecken sah er dann den Geist kommen, der ihm drohte. Voll Angst wollte der Knabe zur Türe hinausspringen, fand aber keine.

Die Trina nahm jedoch ihren Stock zur Hand und vertrieb den Geist. «Er macht nichts, er droht nur», erklärte sie dem Geisshirt.

Als die Trina gestorben war, wurde das Haus abgetragen, und die Geister wurden obdachlos. Heute erhebt sich am gleichen Orte ein dreistöckiges Haus der Gebrüder Lauber.

TÄSCH

Quelle: Walliser Sagen, gesammelt und herausgegeben von Josef Guntern, Olten 1963, © Erbengemeinschaft Josef Guntern.

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