Bis die Lebenszeit abgelaufen

Land: Schweiz
Kategorie: Sage

a) Eine Frau M. in Wassen lag im Wochenbett. Während man das Kind zur Taufe trug, stand sie auf und trank allen Wein aus, den man ihr zum Wärmen auf den heissen Ofen gestellt hatte. Drei Tage und Nächte fiel sie in Tobsucht und starb dann, das heisst man hielt sie für tot und beerdigte sie. Seitdem sah man täglich eine Frau zur Kirche kommen und während des Gottesdienstes im Vorzeichen stehen. Man merkte bald, dass es eine arme Seele sei, und ein Kapuziner redete sie an. Sie bekannte, jene Frau M. zu sein, und offenbarte, sie sei lebendig begraben worden. Hätten sie mit der Einsargung nur eine einzige Stunde länger gewartet, so wäre sie wieder zu sich gekommen und gesund geworden und hätte noch 16 Jahre leben können. Bis diese 16 Jahre verflossen, müsse sie jetzt wandlen, wie wenn sie noch auf Erden leben würde; wenn dann diese Zeit verstrichen sei, werde sie erst vor Gottes Gericht kommen (19. Jahrhundert).

b) Am 18. September 1902 ertrank in der Reuss Pfarrer Anton Baumann von Wassen. Da soll seine Haushälterin, die keine Urnerin war, ausgestreut haben, er sei ihr erschienen und habe ihr gesagt, er müsse jetzt noch 17 Jahre wandlen, wie wenn er leben würde, dann erst werde er vor dem Gerichte Gottes er scheinen und Gottes Urteilsspruch erfahren; denn es wären ihm eigentlich 80 Lebensjahre bestimmt – g'grächet – gewesen. Das Gerücht verbreitete sich durch den ganzen Kanton.

Quelle: Müller, Josef: Sagen aus Uri 1-3. Bd. 1-2 ed. Hanns Bächtold-Stäubli; Bd. 3 ed. Robert Wildhaber. Basel: G. Krebs, 1926, 1929, 1945

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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