Von der Gerichtsstätte zu Altstetten

Land: Schweiz
Region: Zürich Stadt
Kategorie: Sage

Von der Gerichtsstätte zu Altstetten

In alter Zeit wurde unter der Dorflinde, am westlichen Ufer des Baches, in der Nähe des jetzigen Dorfbrunnens, Gericht gehalten. Wenn bei einer Exekution ein zum Tode Verurteilter dem Henker entrinnen und, während der Scharfrichter bis auf zwölf zählte, so weit laufen konnte, dass er den Verurteilten mit einem Schwertwurf nicht mehr erreichte, war dieser frei.

Quelle: K. W. Glaettli, Zürcher Sagen 1970, Stadt Zürich und Zürichsee
Wörtlich aus Schmid, Altstetten, S. 58, mit dem Hinweis: „Die Gerichtsstätte, die die Sage meint, ist wohl mit dem Gerichtshof, den die Habsburger in A. innehatten, identisch“.

 

Eingelesen von der Mutabor Märchenstiftung auf www.maerchenstiftung.ch.

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